Schadengutachten
Klarheit nach dem Unfall
Nach einem Unfall erstellen wir ein unabhängiges und detailliertes Schadengutachten. Wir kalkulieren fachgerecht und ermittlen die voraussichtlichen Reparaturkosten.
Unser Ablauf
In wenigen Schritten - schnell, unkompliziert und zuverlässig.
Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder per WhatsApp.
Wir finden schnell und flexibel einen passenden Termin - bei uns, bei Ihnen vor Ort oder direkt an der Unfallstelle.
Wir nehmen Ihr Fahrzeug professionell unter die Lupe. Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten.
Sie erhalten ein detailliertes und nachvollziehbares Gutachten - transparent und in der Regel innerhalb kürzester Zeit.
Auf Wunsch begleiten wir Sie bei der Kommunikation mit der Versicherung und stehen Ihnen bis zur vollständigen Regulierung zur Seite.
Seit 8 Jahren erfolgreich in Gladbeck und im Umkreis tätig.
Schadengutachten
Nach einem Unfall erstellen wir ein unabhängiges und detailliertes Schadengutachten. Wir kalkulieren fachgerecht und ermittlen die voraussichtlichen Reparaturkosten.
Unabhängige Begutachtung
Als unabhängiges Sachverständigenbüro stehen wir für eine objektive und nachvollziehbare Bewertung. Wir nehmen Ihr Fahrzeug genau unter die Lupe und erstellen Gutachten auf Grundlage unserer fachlichen Erfahrung.
Persönlicher Service
Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Fertigstellung Ihres Gutachtens stehen wir Ihnen persönlich zur Seite. Schnell, unkompliziert und mit einem direkten Ansprechpartner an Ihrer Seite.
Das sagen meine Kunden
Vertrauen und Zufriedenheit stehen für uns an erster Stelle.
Häufige Fragen
Die wichtigsten Informationen rund um die Begutachtung und Abwicklung Ihres Unfallschadens.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall gehören die Kosten für ein erforderliches Schadengutachten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden. Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung, sodass Sie als Geschädigter die Kosten nicht selbst tragen müssen.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall sind die Kosten für die anwaltliche Vertretung grundsätzlich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu übernehmen. Die konkrete Kostenübernahme richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Schadenfalls.
Wenn Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht genutzt werden kann und die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, kann grundsätzlich ein Anspruch auf Nutzungsausfall bestehen. Dieser wird für den entsprechenden Zeitraum gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend gemacht.
Nach der Begutachtung und der entsprechenden Dokumentation können Sie Ihr Fahrzeug grundsätzlich reparieren lassen. Das Gutachten dient dabei unter anderem der umfassenden Dokumentation und Beweissicherung des entstandenen Schadens.
Wenn Ihr Fahrzeug unfallbedingt repariert wird und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, kann grundsätzlich ein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug bestehen. Alternativ kann unter bestimmten Voraussetzungen auch Nutzungsausfall geltend gemacht werden.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung empfehlen wir Geschädigten grundsätzlich, ihre Ansprüche durch einen spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt prüfen und geltend machen zu lassen. Dadurch wird die Schadenabwicklung professionell begleitet und Sie werden bei der Kommunikation mit der Versicherung sowie beim anfallenden Schriftverkehr entlastet.
Die Dauer hängt insbesondere von der Bearbeitungsgeschwindigkeit der gegnerischen Versicherung und vom Umfang des Schadenfalls ab. In der Regel ist bei einer unkomplizierten Schadenregulierung mit einem Zeitraum von etwa 2 bis 4 Wochen zu rechnen.
Wir empfehlen, einen Unfallschaden möglichst zeitnah begutachten zu lassen. Ansprüche können grundsätzlich verjähren, wobei die konkrete Verjährungsfrist und deren Beginn vom jeweiligen Einzelfall abhängen.
Nein. Als Geschädigter entscheiden Sie grundsätzlich selbst, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen möchten. Je nach Schadenfall kann die Abrechnung auch auf Grundlage des Gutachtens ohne tatsächliche Reparatur erfolgen (sogenannte fiktive Abrechnung).
Bei einem Verkehrsunfall kann eine polizeiliche Unfallaufnahme insbesondere bei unklarer Schuldfrage, größeren Schäden, Verletzten oder Streitigkeiten über den Unfallhergang sinnvoll sein. Bei Personenschäden oder unklarer Situation sollte grundsätzlich die Polizei verständigt werden.