Sachverständigenbüro Zipir

Unabhängige Expertise. Präzise Gutachten. Klare Antworten.

Unser Ablauf

So schnell geht's

In wenigen Schritten - schnell, unkompliziert und zuverlässig.

Kontaktaufnahme 01

Kontakt-
aufnahme

Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder per WhatsApp.

Terminvereinbarung 02

Termin-
vereinbarung

Wir finden schnell und flexibel einen passenden Termin - bei uns, bei Ihnen vor Ort oder direkt an der Unfallstelle.

Begutachtung 03

Kostenlose Begutachtung

Wir nehmen Ihr Fahrzeug professionell unter die Lupe. Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten.

Gutachtenerstellung 04

Gutachten-
erstellung

Sie erhalten ein detailliertes und nachvollziehbares Gutachten - transparent und in der Regel innerhalb kürzester Zeit.

Abwicklung 05

Unterstützung Abwicklung

Auf Wunsch begleiten wir Sie bei der Kommunikation mit der Versicherung und stehen Ihnen bis zur vollständigen Regulierung zur Seite.

Sachverständigenbüro Zipir

Seit 8 Jahren erfolgreich in Gladbeck und im Umkreis tätig.

01.

Schadengutachten

Klarheit nach dem Unfall

Nach einem Unfall erstellen wir ein unabhängiges und detailliertes Schadengutachten. Wir kalkulieren fachgerecht und ermittlen die voraussichtlichen Reparaturkosten.

02.

Unabhängige Begutachtung

Kompetent & zuverlässig

Als unabhängiges Sachverständigenbüro stehen wir für eine objektive und nachvollziehbare Bewertung. Wir nehmen Ihr Fahrzeug genau unter die Lupe und erstellen Gutachten auf Grundlage unserer fachlichen Erfahrung.

03.

Persönlicher Service

Für Sie persönlich da

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Fertigstellung Ihres Gutachtens stehen wir Ihnen persönlich zur Seite. Schnell, unkompliziert und mit einem direkten Ansprechpartner an Ihrer Seite.

Das sagen meine Kunden

Google Bewertungen

Vertrauen und Zufriedenheit stehen für uns an erster Stelle.

⭐⭐⭐⭐⭐

Sehr kompetente und freundliche Beratung. Die Abwicklung war schnell und professionell.

Yusuf Aksu Google Bewertung
⭐⭐⭐⭐⭐

Einfach alles sehr schnell und professionell erledigt 👍👍👍

Anto Lukenda Google Bewertung
⭐⭐⭐⭐⭐

Sehr kompetenter und freundlicher Kfz Gutachter. Absolut freundlich und hilfsbereit. Immer wieder gerne.

E AK Google Bewertung
⭐⭐⭐⭐⭐

Bin sehr zufrieden, schneller Ablauf und guter Service direkt vor Ort. Ein Fachmann was Autos angeht. Einfach super.

Cüneyt Akgün Google Bewertung
⭐⭐⭐⭐⭐

Sehr freundlich und kompetent. Jederzeit weiterzuempfehlen!

Patrick Pole Google Bewertung
⭐⭐⭐⭐⭐

Sehr zufrieden, schnelle und unkomplizierte Abwicklung. Immer wieder gerne.

Christian Hanowski Google Bewertung
⭐⭐⭐⭐⭐

Ich bin absolut begeistert von der hervorragenden Arbeit des Kfz-Gutachters! Von Anfang an war der Kontakt äußerst professionell, freundlich und zuverlässig. Der gesamte Prozess verlief reibungslos – vom ersten Telefonat bis zur Übergabe des Gutachtens...

Muhammed Özkaya Google Bewertung
⭐⭐⭐⭐⭐

Kompetenter und zuverlässiger Kfz-Gutachter, die Abwicklung war schnell, transparent und professionell. Ich kann ihn nur weiterempfehlen.

Yasin Cetin Google Bewertung
⭐⭐⭐⭐⭐

Sehr freundlicher und kompetenter Gutachter. Alles lief schnell und unkompliziert, die Arbeit war einwandfrei. Kann ich nur weiterempfehlen.

Mete Sen Google Bewertung

Häufige Fragen

Antworten auf wichtige Fragen

Die wichtigsten Informationen rund um die Begutachtung und Abwicklung Ihres Unfallschadens.

Wer übernimmt die Kosten für das Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall gehören die Kosten für ein erforderliches Schadengutachten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden. Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung, sodass Sie als Geschädigter die Kosten nicht selbst tragen müssen.

Entstehen für mich Kosten für den Anwalt?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall sind die Kosten für die anwaltliche Vertretung grundsätzlich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu übernehmen. Die konkrete Kostenübernahme richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Schadenfalls.

Habe ich Anspruch auf Nutzungsausfall?

Wenn Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht genutzt werden kann und die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, kann grundsätzlich ein Anspruch auf Nutzungsausfall bestehen. Dieser wird für den entsprechenden Zeitraum gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend gemacht.

Wann kann ich mein Fahrzeug reparieren lassen?

Nach der Begutachtung und der entsprechenden Dokumentation können Sie Ihr Fahrzeug grundsätzlich reparieren lassen. Das Gutachten dient dabei unter anderem der umfassenden Dokumentation und Beweissicherung des entstandenen Schadens.

Ich benötige einen Leihwagen - steht mir dieser zu?

Wenn Ihr Fahrzeug unfallbedingt repariert wird und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, kann grundsätzlich ein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug bestehen. Alternativ kann unter bestimmten Voraussetzungen auch Nutzungsausfall geltend gemacht werden.

Benötige ich einen Anwalt?

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung empfehlen wir Geschädigten grundsätzlich, ihre Ansprüche durch einen spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt prüfen und geltend machen zu lassen. Dadurch wird die Schadenabwicklung professionell begleitet und Sie werden bei der Kommunikation mit der Versicherung sowie beim anfallenden Schriftverkehr entlastet.

Wie lange dauert die gesamte Schadenabwicklung?

Die Dauer hängt insbesondere von der Bearbeitungsgeschwindigkeit der gegnerischen Versicherung und vom Umfang des Schadenfalls ab. In der Regel ist bei einer unkomplizierten Schadenregulierung mit einem Zeitraum von etwa 2 bis 4 Wochen zu rechnen.

Wie schnell sollte ich ein Gutachten erstellen lassen?

Wir empfehlen, einen Unfallschaden möglichst zeitnah begutachten zu lassen. Ansprüche können grundsätzlich verjähren, wobei die konkrete Verjährungsfrist und deren Beginn vom jeweiligen Einzelfall abhängen.

Muss ich mein Fahrzeug reparieren lassen?

Nein. Als Geschädigter entscheiden Sie grundsätzlich selbst, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen möchten. Je nach Schadenfall kann die Abrechnung auch auf Grundlage des Gutachtens ohne tatsächliche Reparatur erfolgen (sogenannte fiktive Abrechnung).

Muss ich nach einem Unfall die Polizei verständigen?

Bei einem Verkehrsunfall kann eine polizeiliche Unfallaufnahme insbesondere bei unklarer Schuldfrage, größeren Schäden, Verletzten oder Streitigkeiten über den Unfallhergang sinnvoll sein. Bei Personenschäden oder unklarer Situation sollte grundsätzlich die Polizei verständigt werden.

Beratung nötig?

Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

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